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Die neuen Fahrgastrechte

Die neuen Fahrgastrechte

Ihre Rechte
           - als Fahrgast


Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten ab dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.

Die Vogtlandbahn-GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ein gemeinsames Verfahren zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche der Kunden aller teilnehmenden Bahnen vereinbart. Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen.


Alle Informationen rund um Ihre neuen Fahrgastrechte finden Sie unter www.fahrgastrechte.info

Eine Übersicht über die neuen Fahrgastrechte ab 29.07.2009 finden Sie hier.

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Von Fahrplanänderungen betroffene Strecken:
VL 1:22.06.-23.06.2013 Zwickau - Falkenstein - Kraslice
VE 16:28.06.-05.10.2013 Werdau - Plauen - Hof
VE 16:17.06.-27.06.2013 Werdau - Plauen - Hof
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