Ihre Rechte als unser Fahrgast

Seit dem 7. Juni 2023 gilt die neue europäische Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. In Deutschland und in Europa gelten damit einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen und gelten für alle Züge, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Dies umfasst alle Eisenbahnzüge, von der S-Bahn bis zum ICE. Für Verspätungen, die bei der Benutzung von U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder von Taxiunternehmen entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Hierfür wenden Sie sich bitte an das entsprechende Beförderungsunternehmen. Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gelten ggf. weitere Regelungen.

Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags. Die an der Beförderung beteiligten Eisenbahnunternehmen haften gemeinschaftlich für fahrgastrechtliche Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung und Aufwendungsersatz, soweit für die Beförderungsleistung nur ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde.

Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter

Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Die Eisenbahnunternehmen haben sich für die Bearbeitung von Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüchen auf die Durchführung eines gemeinsamen Beschwerdeverfahrens verständigt. Die Eisenbahnunternehmen fungieren dabei mit dem Servicecenter Fahrgastrechte zusammen als „Gemeinsam Verantwortliche“ im Sinne des Artikel 26 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

Für eine einfache und schnelle Geltendmachung Ihrer Ansprüche nutzen Sie bitte das „Fahrgastrechte-Formular.“ Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen.

Dieses senden Sie per Post, zusammen mit der Originalfahrkarte oder in Kopie, an folgende Adresse:

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland

Selbstverständlich können Sie Ihre Ansprüche auch mit einem formlosen Schreiben und den notwendigen Nachweisen geltend machen. Allerdings erleichtern Sie die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Verwendung des Fahrgastrechte-Formulars.

Sie können das Fahrgastrechte-Formular gerne auch über unser Webformular einreichen. Wir weisen darauf hin, dass wir die Vorgänge lediglich an das Servicecenter Fahrgastrechte weiterleiten. Die Bearbeitung inklusive Korrespondenz und eventueller Auszahlung erfolgt, unseren Datenschutzbestimmungen entsprechend, ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte. 

Weitere Informationen für Sie

  • Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
    Eisenbahn-Bundesamt
    Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
    Heinemannstr. 6
    53175 Bonn
    Tel.: +49 (0)228 30795-400
    www.eba.bund.de
  • Schlichtungsstelle bundesweit
    söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
    Fasanenstraße 81
    10623 Berlin
    E-Mail: kontakt@soep-online.de
    Tel.: +49 (0)30 644 993 30
    www.soep-online.de